General Conditions and Terms of Use

1. Scope of Application of the General Conditions and Terms of Use

1.1 These General Conditions and Terms of Use (GCT) of Doka Hellas shall apply to the Doka online shop shop.doka.com (Online Shop) as well as all subdomains and websites belonging to this domain. These GCT shall apply to all legal transactions handled via the Online Shop for the purpose of purchasing products, such as formwork accessories, wall and ceiling formwork and system components (Products), by commercial customers (B2B).

1.2 These GCT shall also apply to any future transactions between the customer and Doka handled via the Online Shop, even if no further reference is made to these GCT when such future contract is entered into.

1.3 Customers’ general terms and conditions or conditions of purchase shall not apply unless Doka has expressly accepted them in writing.

1.4 Doka reserves the right to amend these GCT at any time without stating reasons. Customers shall be notified of such amendment via e-mail. Use of the Online Shop shall be deemed as consent to the amendment of the GCT.

2. Copyright

Elements of https://shop.doka.com and of any and all subdomains and websites belonging to this domain, such as texts, pictures, photographs, graphics are protected under copyright and intellectual and industrial property rights. Such elements must not be copied or edited or used in any other way.

3. Data protection

3.1 The data protection provisions downloadable under Data Privacy shall apply and form an integral part of these GCT.

3.2    Doka and Doka GmbH use customer data (first name, family name, title, e-mail address, password, date of birth, company name, contact person, commercial register number, telephone number, fax number, delivery address and billing address) for e-mails or mailings regarding advertisement of similar products or services of Doka and - for this purpose - Doka also transfers these data to Doka GmbH. The customer shall have the right to object the processing of these data for this purpose and may address his objection to shop@doka.com.  
 

4. Registration of customers, authorisations, identity checks and power of representation

4.1  All customers must register by entering the mandatory items of information. The data supplied by customers must be accurate, complete, truthful and in compliance with legal provisions. 

4.2    Following initial registration, each customer is assigned a user name and password (login data) for subsequent use when logging on to the Online Shop. It is possible to create several users with different authorisations for one customer, with internal approval processes in place at the customer’s. Doka accepts no liability whatsoever with regard to the allocation and use of such authorisations and any internal approval processes in place at the customer’s.

4.3    Doka shall have the right to verify, at any time, the identity and power of representation of the user logging on to the site and may also request adequate proof to be supplied (business licence, power of attorney, commercial register excerpt, etc.). 

4.4    Customers shall be obliged to keep their login data secret and protect it against unauthorised access by third parties. Customers shall notify any misuse or unauthorised use to Doka in writing immediately. Until such notification any access operation and any action or use of services related to such access operation shall be attributed to the customer in question.

4.5    If customers do not perform any operations and do not visit the Online Shop for a year or more, the customer account in question shall be removed. However, it is possible to register anew at any time.

5. Offers, purchase orders, types of payment, conclusion of contract, billing

5.1    All offers made by Doka shall be non-binding unless explicitly designated as being binding. The displayed availability of Products in the course of the ordering process shall also be non-binding.

5.2    When ordering products, customers shall, in addition to selecting the Products, also specify the type of delivery (delivery or collection), the preferred delivery date or collection date and the preferred type of payment. Doka shall deliver the Products to the address indicated in the project created by the customer. If no address is available, the customer shall have to create a new project, including an address.

5.3    If the Products are collected by the customer, payment can be made either upon receipt of the invoice or, at the latest, upon collection using a debit or credit card. Payment upon receipt of invoice shall require the approval of Doka. 

5.4    If delivery is made by Doka to the agreed place of delivery, payment shall be made either by credit card or upon receipt of the invoice. Payment upon receipt of invoice shall require the approval of Doka. Doka may, at its own discretion, insist on payment by credit card. In the case of payment by credit card, all the relevant credit card information has to be supplied when ordering. It shall be the responsibility of the customer to see to it that the credit card is neither blocked nor expired; any delay in payment for such cause shall be attributable to the customer, and the customer may be liable to pay default interest.

5.5    Once a purchase order has been submitted, the customer shall receive a preliminary order confirmation. Note, however, that such a preliminary order confirmation is not deemed to constitute an acceptance of the offer. Doka shall first of all check the submitted offer with respect to Product availability, ability to meet the preferred delivery date / ready for collection date and compliance with any purchase limits that may exist. Customers may view the status of their purchase orders online at any time.

5.6    Doka may, at any time and without stating reasons, refuse to enter into a contract without any claim for compensation arising therefrom for the customer.

5.7    A purchase or rental contract for the Products shall come into being only once the purchase order has been expressly accepted by Doka. Should Doka fail to supply an express declaration of acceptance, the contract shall come into being as soon as Doka accepts the customer’s purchase order by making the Products ready for collection or by delivering the Products.

5.8    Invoices shall be issued to customers at the billing address specified by the customers.

6. Prices

6.1    All prices in the Online Shop are quoted net, exclusive of VAT or any other import / export duties, ex works under Incoterms 2010. 

6.2    If a valid framework agreement exists between Doka and the customer, and if the rental price cannot be displayed in the Online Shop due to technical reasons or can only be displayed under difficult conditions, Doka may, as an exception, also refer to the framework agreement instead of stating the monthly rental price. 

6.3    The price of a Product may vary depending on the chosen delivery address, and the resultant amount shall be communicated to the customer accordingly.

6.4    Prices of delivery and transport depend on the place and type of delivery chosen by the customer and shall be communicated to the customer during the purchasing process via the Online Shop. 

7. Delivery and payment, passing of risk

7.1    Customers may, at their own discretion, either collect the Products or have them delivered to a specified place of delivery.

7.2    Collection by the customer: At the agreed date and time, the customer shall collect the Products from the Doka branch establishment closest to the address indicated by the customer or from any other place expressly agreed upon.
The Products shall be handed over to the customer only once the purchase price and all costs have been paid, unless payment upon receipt of invoice was expressly agreed upon. 
The risk of loss or accidental damage to the Products shall pass to the customer upon handover to the customer or a third party acting as agent of the customer.

7.3    Delivery: Provided the price of delivery, type of payment and place(s) of delivery were expressly agreed upon, Doka shall deliver the Products.
Delivery to the place of delivery (building site) agreed upon shall take place within a reasonable period of time after ordering or within any other delivery periods or at any other delivery dates agreed upon. 
Any delivery periods and delivery dates shall be approximate periods and dates. 
Insofar as payment by credit card was agreed with the customer, delivery shall be effected only after the purchase price has been successfully debited to the customer.
Supply and delivery of the purchased Products shall be at the customer’s risk. The risk of loss or accidental damage to the Products shall thus pass to the customer upon handover to the carrier.

7.4    Should the delivery / ready for collection  be exceeded by more than two weeks, the customer shall, except in cases of force majeure, be entitled to rescind the contract after having set a period of grace of at least two weeks in vain. 

7.5    Should the customer refuse to take delivery of the delivered Products, the customer shall ensure that the Products are duly unloaded, stored and held at Doka’s disposal.

7.6    Force majeure or other unforeseeable obstacles occurring within Doka’s sphere of influence and obstructing delivery / readiness for collection of the Products within the agreed period / at the agreed date shall result in Doka being entitled to extend the period for making delivery / for making the Products ready for collection, or move the delivery / ready for collection date, in a reasonable extent. 

7.7    Doka shall have the right to make partial deliveries.

7.8    Receipt on/crediting to Doka’s account shall be relevant for payments being deemed made in due time. In cases of doubt, amounts credited shall be counted towards settling the customer’s oldest debt.

7.9    Invoices shall be made available to customers online or transmitted electronically and can be viewed online as well as downloaded. Invoices shall be deemed to have been served as soon as they can be accessed or taken note of by the customer under ordinary circumstances (e.g. e-mail receipt). Should customers wish to receive invoices on paper, Doka reserves the right to charge a fee (such as a handling fee) provided this is admissible under applicable law. Where invoices are sent out via e-mail, customers shall be sent such e-mails to the e-mail address indicated by them. 

7.10    The agreed rental fee shall be invoiced on the last day of each calendar month and be payable immediately without deductions. 

7.11    Return of rented items: By signing the return delivery note, the Doka merely confirms receipt of the products, bu not their quantity and quality. Should there be discrepancies between the quantities stated in the confirmed return delivery notes and the quantities actually delivered, only the quantities actually delivered shall be deemed returned. 

7.12    The rental fees account for normal wear and tear due to appropriate use; appropriate use requires, in any case, the compliance with Doka’s relevant instructions for mounting and use. The customer shall request such instructions from Doka, which shall provide the documents to the customer free of charge upon request.
The rental equipment shall be returned in a clean condition corresponding to Doka’s quality criteria applicable at the time of delivery. The customer shall reimburse Doka for the costs of cleaning. Doka shall provide the customer with the quality criteria free of charge upon request. 
If damaged returned rental equipment can no longer be repaired (total loss) or if rental equipment is not returned (lacking material), the customer shall reimburse the Doka accordingly by paying the rental equipment’s replacement value in accordance with Doka’s prices applicable at the time of delivery, minus a discount for used goods in the amount of 15%. Any claims of Doka relating to the rental accrued up to the point of reimbursement of the rental equipment’s replacement value shall remain unaffected. The reimbursement does not give the customer any ownership title to the damaged rental equipment, unless expressly agreed otherwise on a case-by-case basis. The customer shall also bear the costs for disposal of unusable rental equipment. Furthermore, if the goods are damaged, Doka may elect to claim compensation either of the repair costs or of the loss in value.

8. Rental Period

8.1    The minimum rental period shall be 1 (one) month, unless contractually agreed otherwise. 

8.2    The lease relationship shall begin on the day on which Doka makes the goods available for collection or use or – in case that shipping by Doka was agreed – on the day on which dispatch was started. 

8.3    The lease relationship shall end on the day the goods are returned to the contractually agreed warehouse of Doka. The day on which the goods are collected and the day on which the goods are returned shall each count as one full rental day. 

8.4    The risk that the customer may be unable to employ and use rented material due to bad weather or other outside influences shall be borne by the customer. 

8.5    The obligation to pay a rental fee shall cease once the rental equipment is returned, at the earliest, however, at the end of the contractually agreed rental period. 

9. Passage of ownershio, retention of title

9.1    Ownership of the purchased material shall pass to the customer upon full payment and taking delivery of the purchased material. Doka shall always retain ownership of rented materials. 

9.2    Doka shall deliver all purchased materials subject to retention of title. Doka shall retain title to the purchased materials until the purchase price has been paid in full. 

9.3    Ownership shall also extend to any new items produced through the processing of the delivered Products. Upon processing, combination or commingling of the Products, Doka shall acquire co-ownership of the items thus produced proportionate to the value of the delivered Products in relation to the newly created item.

9.4    Customers shall not be allowed to pledge the purchased and/or rented materials delivered subject to retention of title to third parties or use them as collateral or otherwise dispose of them for the benefit of third parties. The resale of Products delivered subject to retention of title shall be allowed only upon Doka’s express written consent. Customers shall assign to Doka, already at this point in time, any and all receivables due from reselling, either in breach of this provision or given Doka’s consent, the Products to which Doka has retained title, it being understood that such receivables shall be assigned as an undertaking to pay. The same shall apply mutatis mutandis to new items in which Doka acquires co-ownership. Customers shall include notes to this effect in their books and outstanding receivables lists and shall, upon Doka’s request, disclose to Doka the names and addresses of their buyers as well as the number and amount of receivables arising from such resale and notify their buyers of the assignment of such receivables. Any profits made by customers on the resale of Products subject to retention of title by Doka shall be passed on to Doka without delay.

9.5    Should the rental items or Products subject to retention of title by Doka be seized or otherwise claimed by third parties, customers shall be obliged to assert Doka’s right of ownership and to notify Doka in writing without delay. Customers shall reimburse to Doka any and all costs incurred by Doka in protecting its right of ownership. Upon request by Doka, customers shall make any and all documents required for protecting and asserting title to the Products available to Doka.

9.6    Should customers default on payment, the Products subject to retention of title by Doka or rental items shall be returned to Doka without delay upon its request. Insofar as customers do not comply with such request without delay, Doka shall have the right to collect the Products being in the ownership of Doka. In any case, the cost and risks associated with transporting the Products to Doka shall be borne by the customer in question. In such a case, returning or collecting the Products shall not be deemed a rescission of contract. Doka shall have the right to sell the Products thus repossessed to another party and to set off the proceeds of such sale against the receivables due from the customer in question. In such a case, the customer shall be informed of Doka’s intention to resell the Products and of the purchase price and may name other customers to Doka within a period of four weeks.

9.7    If the rental equipment is to be brought to a place other than the stated building site, this shall require Doka’s prior written approval. All costs incurred by Doka based on bringing the goods to a place other than the one stated in the rental agreement shall be borne by and invoiced to the customer. 

10. Documents, non disclosure of expertise, ban on reverse engineering, download of documents

10.1    Customers shall not have the right to use the documents made available by Doka (user information, operating instructions, user manuals) for any purpose other than the ones provided for in the contract or the document in question. 

10.2    The expertise contained in the documents is made available to the customer for these purposes only. Customers shall treat such expertise as strictly confidential and shall not have the right to use it in any form whatsoever for the purpose of reverse engineering. Customers shall under no circumstances have the right to reverse-engineer the Products.

10.3    Responsibility for the documents downloaded from the download section (including, without limitation, user information or documents for which there is an obligation to make them available to customers) shall lie with the customers themselves. In particular, Doka shall accept no liability for customers downloading the correct document in the correct language for the Product in question.

11. Default

11.1    If customers are late in collecting the Products or paying the purchase price, Doka may, granting a reasonable period of grace of at least 14 days, rescind the contract in written form.

11.2    Otherwise customers shall be obliged to pay default interest in the amount of the relevant base interest rate plus 9.2 percentage points p.a. in the event of delayed payment. Furthermore, customers shall be obliged to reimburse to Doka for costs incurred in recovering receivables and asserting rights, including, without limitation, any and all costs of dunning and collection a flat sum of EUR 40. Claims for damages in excess of this shall remain unaffected thereby.

11.3    Doka shall be under no obligation to deliver / make ready for collection any further Products for as long as customers are in default of paying invoiced amounts, default interest and/or expenses.

12. Withdrawal

12.1    The parties to the contract may rescind the contract, by registered letter, for good cause (such as breach of material contractual provisions, default on payment in spite of a grace period of at least 14 days).

12.2    Doka may also rescind the contract if performing the contract cannot reasonably be expected of Doka, even if only for a limited period of time.

13. Product returns

13.1    Upon rescission of contract, any Products already delivered shall be returned to Doka within 14 days, at the customer’s risk and expense, provided the rescission of contract is not attributable to any fault on Doka’s part. In as far as a customer fails to meet this obligation, Doka shall have the right to collect the Products, or have them collected, at the customer’s risk and expense.

13.2    If the Products to be returned cannot be unambiguously differentiated from others, Doka shall have the right to select a Product of their choice. In such an event, the customer shall hold Doka harmless and indemnify Doka against any third-party claims.

14. Warranty, liability, mistake

14.1    Customers shall be obliged to examine the Products for defects without delay, but in any case no later than within 8 days of taking delivery and prior to using such Products and shall notify defects in writing within this period providing a detailed description of any identified defect.

14.2    The burden of proving the existence of defects shall lie with the customers. Section 924 of the Austrian Civil Code shall not apply.

14.3    Defects may, at Doka’s discretion, be cured by subsequent performance (substitute delivery or subsequent delivery of any missing items or exchange).

14.4    Claims under warranty for notified defects must be asserted in court within a period of six months.

14.5    The notice of defects does not discharge customers from their payment obligation. For Doka to be liable under warranty, customers must have met all obligations, including, without limitation, their payment obligations and must have notified the defects in due time and providing detailed specifications.

14.6    The fact that Doka may enter into negotiations on defects or complaints shall not imply a waiver of Doka’s right to raise the objection that the notice of defects was made too late or lacks adequately detailed specifications.

14.7    Customers' recourse to Doka under warranty shall be excluded if customers have resold the Products to consumers and the warranty period has already expired (non-applicability of section 933b of the Austrian Civil Code). Unless there are statutory provisions to the contrary which cannot be derogated from, customers shall likewise exclude any such right of recourse vis-à-vis their buyers.

14.8    Any liability on the part of Doka for minor negligence shall be excluded. Furthermore, no liability for compensation of consequential damage or lost profits shall be assumed – except in cases where the damage or loss was caused wilfully. The afore-mentioned exclusions of liability shall not apply to cases of personal injury. 

14.9    Any claims for damages shall be asserted in court by customers within 6 months from obtaining knowledge of damage and damager, at the latest, however, within two years after delivery was made. 

14.10    Avoidance of contract on grounds of error shall be excluded.

14.11    Doka does not warrant continuous availability of the Online Shop and draws attention to the fact that Online Shop services may be restricted or temporarily suspended for necessary reasons (such as maintenance, security, capacity or improvement reasons). 

14.12    As a matter of principle, rented material is used material; the delivery of used material as such does not constitute a defect, which is why the customer does not have a right to claim delivery of new material, unless expressly agreed in writing between the contractual parties. 

15. No Offsetting

Customers shall not have the right to offset any receivables due to them from Doka against receivables due to Doka, unless the relevant claims are uncontested or have been ascertained with final effect by a court of law.

16. Severability clause

If, for any reason whatsoever, one or more provisions of these GCT or of any contract based on these GCT are invalid or unenforceable, this shall not affect the validity of the remaining provisions. Any invalid or unenforceable provision shall be replaced by a provision that comes as close as possible to the intended purpose of the provision. The same shall apply mutatis mutandis to any gaps in the provisions.

17. Governing law, place of performance, place of jurisdiction

17.1    Any and all legal relationships between Doka and customers shall be subject to Austrian law, with the exception of the conflict of law rules under private international law and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods. 

17.2    The place of performance shall be Doka’s registered address.

17.3    Exclusive jurisdiction for any and all disputes arising from or in connection with these GCT and the transactions based on them shall lie with the court competent in the subject matter in Amstetten, Austria, or, at Doka’s discretion, the court competent in the subject matter at the customer’s registered address. Doka shall have the right to sue at the general place of jurisdiction competent for the customer in question.

18. Miscellaneous

18.1    Purchases made in the Online Shop give rise to the usual costs of Internet use.

18.2    All rights and obligations hereunder shall devolve upon any legal successors (singular or universal legal succession). Customers may not transfer any rights and obligations hereunder to a third party without having obtained the explicit prior written consent of Doka.

18.3    Any oral agreements, promises and advisements made by Doka employees shall not be valid without a written confirmation by Doka.

18.4    There are no oral side agreements. Any amendments or additions to these GCT or the contracts concluded via the Online Shop require written form to be valid; the same applies to any side agreements and warranties and representations as well as to any contractual changes made at a later date, including any waiver of the written form requirement.

18.5    E-mail shall be deemed to meet the written form requirement. E-mail shall likewise be sufficient for any other notifications or legally relevant communications unless otherwise provided for in any given case or in these GCT.

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Date: March 2022

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Nutzungs-und Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutsche Doka Schalungstechnik GmbH, Frauenstraße 35, 82216 Maisach (Doka), gelten für den Doka Online Shop shop.doka.com/shop/de/de (Online Shop) und aller zu der Domain doka.com gehörenden Subdomains und Webseiten. Die AGB finden Anwendung auf alle über den Online-Shop abgewickelten Rechtsgeschäfte für den Erwerb und für die Miete von Neu- und Gebrauchtmaterial wie insbesondere Schalungszubehör, Wandschalungen, Deckenschalungen und Systemkomponenten (Produkte) durch gewerbliche Kunden (B2B). Für Mietmaterial gelten darüber hinaus die unter https://www.doka.com/de/home/termsandconditions/AGB abrufbaren Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Doka-Schalungsmaterial. Im Fall von Widersprüchen zwischen den vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Doka-Schalungsmaterial gegen die vorliegenden  Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen vor.

1.2 Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen dem Kunden und Doka, die über den Online Shop abgewickelt werden, auch wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss auf die AGB nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

1.3 Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung, außer Doka hat sich ihnen ausdrücklich und schriftlich unterworfen.

1.4 Doka behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Auf die Änderung wird der Kunde durch Zusenden einer E-Mail hingewiesen. Bei weiterer Nutzung des Online Shops gilt die Zustimmung zu den geänderten AGB als erteilt.

2. Urheberrecht

Die auf shop.doka.com/shop/de/de und aller zu der Domain doka.com gehörenden Subdomains und Webseiten enthaltenen Elemente, wie z. B. Texte, Bilder, Photos, Grafiken sind urheberrechtlich und immaterialgüterrechtlich geschützt. Diese Elemente dürfen nicht vervielfältigt oder anderweitig bearbeitet oder verwendet werden.

3. Datenschutz

3.1 Der Vermieter teilt mit, dass er zu Zwecken der Kreditprüfung und Kreditüberwachung personenbezogene Daten speichert und an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Es gelten die unter Datenschutzerklärung abrufbaren Datenschutzbestimmungen, die als Bestandteil dieser AGB anzusehen sind. Der Link lautet: https://www.doka.com/de/home/dataprivacy/index?noredirect=1.

3.2 Der Kunde stimmt der Nutzung seiner Daten ausschließlich durch Doka bzw. verbundene Unternehmen im Konzern zur Zusendung von Werbung für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen der Doka hiermit ausdrücklich zu. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

4. Registrierung des Kunden, Berechtigungen, Prüfung Identität und Vertretungsbefugnis

4.1 Jeder Kunde hat sich durch Eingabe der verpflichtend vorgegebenen Daten zu registrieren. Die angegebenen Daten des Kunden müssen richtig, vollständig, wahrheitsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sein.

4.2 Nach der Erstregistrierung werden jedem Kunden ein Benutzername und ein Kennwort (Zugangsdaten) zugeteilt, welche der Kunde in der Folge beim Einstieg in den Online Shop zu verwenden hat. Es ist möglich, dass für einen Kunden mehrere Berechtigte (user) mit unterschiedlichen Berechtigungen angelegt werden und dass beim Kunden interne Freigabeprozesse ablaufen. Doka übernimmt hinsichtlich der Vergabe und Ausübung dieser Berechtigungen und der bei Kunden intern ablaufenden Freigabeprozesse keinerlei Haftung.

4.3 Doka ist jederzeit berechtigt, die Identität und Vertretungsbefugnis des registrierenden Berechtigten zu prüfen und kann auch entsprechende Nachweise (Gewerbeschein, Vollmacht, Firmenbuchauszug, etc.) fordern.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat jeden Missbrauch bzw. unbefugte Nutzung Doka sofort schriftlich zu melden. Der Kunden haftet für jeden Missbrauch bzw. jede unbefugte Nutzung durch Dritte und jede damit zusammenhängende Handlung oder Inanspruchnahme von Leistungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft.

4.5 Soweit der Kunde für die Dauer eines Jahres untätig ist und den Online-Shop nicht besucht, wird sein Kunden-Account gelöscht. Eine neue Registrierung ist jedoch jederzeit möglich.

5. Angebote, Bestellung des Kunden, Zahlungsarten, Vertragsabschluss, Rechnungslegung

5.1 Angebote von Doka sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Anzeige der Verfügbarkeit der Produkte im Zuge der Bestellung ist ebenso unverbindlich.

5.2 Im Zuge der Bestellung des Kunden von Produkten sind neben der Auswahl der gewünschten Produkte auch das gewünschte Zustelldatum oder Abholdatum und die gewünschte Zahlungsart bekanntzugeben. über den Button BESTELLUNG ABSENDEN gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Produkte samt Wahl des Lieferdatums ab ("Bestellung"). Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde die ausgewählten Produkte und Angaben jederzeit einsehen und ändern, indem er eine übersicht aller sich im Warenkorb befindlichen Produkte samt sonstiger Angaben wie Lieferdatum erhält und dabei die Möglichkeit hat, durch Löschen oder Veränderung der Angaben seine Bestellung noch zu verändern. Indem der Kunde vor dem endgültigen Absenden der Bestellung über den Button ZURüCK noch einmal zum Warenkorb geht, kann er die Produkte noch einmal ändern oder vollkommen löschen. Die Zustellung durch Doka erfolgt an der beim angelegten Projekt angegebenen Adresse. Liegt keine Adresse vor, hat der Kunde ein neues Projekt (mit Adresse) anzulegen.

5.3 Im Falle einer Lieferung durch Doka an den vereinbarten Lieferort erfolgt die Zahlung entweder durch Kreditkarte oder nach erfolgter Rechnungslegung. Eine Zahlung nach erfolgter Rechnungslegung bedarf der Zustimmung von Doka. Es liegt im freien Ermessen von Doka auf Zahlung durch Kreditkarte zu bestehen. Im Falle einer Bezahlung durch Kreditkarte sind im Zuge der Bestellung alle relevanten Kreditkartendaten anzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt bzw. abgelaufen ist; daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall können dem Kunden Verzugszinsen verrechnet werden.

5.4 Nach übermittlung einer Bestellung erhält der Kunde eine vorläufige Bestell-Bestätigung. Diese vorläufige Bestell-Bestätigung stellt jedenfalls keine Annahme des Angebots durch Doka dar. Vielmehr wird das übermittelte Angebot von Doka zunächst hinsichtlich Verfügbarkeit der Produkte, Erfüllbarkeit des gewünschten Lieferdatums / Bereitstellungsdatum und Einhaltung bestehender Einkaufslimits geprüft. Der Kunde kann in den Status seiner Bestellung jederzeit online Einsicht nehmen.

5.5 Doka kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen und ohne jeglichen Ersatzanspruch des Kunden einen Vertragsabschluss ablehnen.

5.6 Aufgrund der weltweit grassierenden Pandemie des „Corona-Virus/COVID-19/SARS COV 2“ stehen die zugesagten Leistungen und Termine ausdrücklich unter Vorbehalt der weitergehenden Verfügbarkeit der zur Abwicklung erforderlichen Kapazitäten in den Bereichen (Technisches Büro, Kaufmännisches Büro, Logistik, Speditionen / Frachtleistung, Dienstleistungen wie Sonderschalungsbau, Schalungsvormontage, Material) zu den derzeit gängigen Einstandspreisen. Sollten diese Leistungen bedingt durch weitere Erkrankungen, Erkrankungsgefahr oder die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen behördlichen Maßnahmen ausfallen oder verzögert werden, so hat Doka die daraus eventuell folgenden Erschwernisse und Verzögerungen im Innenverhältnis der Vertragspartner nicht zu vertreten.

5.7 Der Vertrag über den Kauf oder Miete der Produkte kommt mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung durch Doka zustande. Sollte Doka keine ausdrückliche Annahmeerklärung abgeben, kommt der Vertrag zustande, sobald Doka die Bestellung des Kunden durch die Bereitstellung / Lieferung der Produkte annimmt.

5.8 Die Zahlung ist grundsätzlich mit Annahme des Angebots durch Doka fällig. Bei vereinbarter Zahlung nach Rechnungslegung ist die Zahlung mit der Rechnungslegung fällig.

5.9 Die Rechnung wird dem Kunden an die von ihm bekanntgegebene Rechnungsadresse ausgestellt.

5.10 Für den Vertragsschluss steht dem Kunden die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext, nämlich diese AGBs, steht dem Kunden durch Einsicht über die Webseite des ONLINE-SHOPS jederzeit zur Verfügung, während dem Kunden der Inhalt der konkreten Bestellung in Form einer Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt wird.

6. Preise

6.1 Sämtliche im Online Shop angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Umsatzsteuer oder sonstige Einfuhr- / Ausfuhrabgaben und verstehen sich ab Werk (ex works gemäß Incoterms 2010).

6.2 Sofern zwischen Doka und dem Kunden ein gültiger Rahmenvertrag betreffend Mietmaterial besteht und die Mietpreisdarstellung im Online Shop aus technischen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich wäre, steht es beiden Vertragspartnern frei, innerhalb eines Monats nach Erteilung der Bestellung eine Abrechnung nach den Preisen des gültigen Rahmenvertrages zu verlangen.

6.3 Die Höhe des Preises der Produkte kann abhängig von der gewählten Lieferadresse variieren und wird dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung entsprechend kommuniziert.

6.4 Die Preise für Zustellung und Transport hängen von vom Kunden gewählten Lieferort und der gewählten Lieferart ab und werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung über den Online-Shop mitgeteilt.

7. Lieferung und Zahlung, Gefahrenübergang

Für Kaufverträge gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 7.1 bis 7.5:

7.1 Lieferung: Eine Lieferung der Produkte durch Doka erfolgt bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung und Einigung über den Preis der Lieferung, Zahlungsart und Lieferort(e).

Die Lieferung erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Bestellung oder sonst vereinbarter Lieferfristen oder Liefertermine an den jeweils vereinbarten Lieferort (Baustelle).

Etwaige Lieferfristen und Liefertermine sind annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde.

Soweit mit dem Kunden Zahlung mit Kreditkarte vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung erst nach erfolgreicher Abbuchung des Kaufpreises beim Kunden.

Die Lieferung und Zustellung der erworbenen Produkte erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht somit mit der übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

7.2 Sollte der Lieferzeitpunkt um mehr als zwei Wochen überschritten werden, ist der Kunde - außer in Fällen höherer Gewalt - nach fruchtloser Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen zum Rücktritt berechtigt.

7.3 Sollte der Kunde die Annahme der gelieferten Produkte verweigern, so hat er sicherzustellen, dass die Produkte ordnungsgemäß abgeladen, gelagert und zur Verfügung von Doka gehalten werden.

7.4 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von Doka, die der frist- oder termingerechten Lieferung der Produkte entgegenstehen, berechtigen Doka zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist bzw. Verschiebung des Liefertermins.

7.5 Doka ist berechtigt, Teillieferungen zu tätigen, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

Für Mietverträge gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 7.6 bis 7.9:

7.6 Übernimmt der Vermieter den Transport der Mietschalung, trägt er die Transportgefahr bis zur Übergabe an den Mieter. Transportbehälter sind Mietmaterial. Versandkosten, Frachtkosten, Verpackungskosten und Entladungskosten trägt der Mieter. Weiterhin trägt der Mieter die Kosten für Wartezeiten bei der Be- und Entladung auf der Baustelle, soweit diese Wartezeiten zwei Stunden überschreiten, es sei denn, der Mieter hat die Wartezeiten nicht zu vertreten.

7.7 Der vereinbarte Mietzins wird zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats in Rechnung gestellt und ist ohne Abzüge zur sofortigen Zahlung fällig. 

7.8 Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Mieter zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und er kein Unternehmer ist oder aber, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der betreffende Anspruch des Mieters unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Aufrechnung mit einer unstreitigen oder vom Vermieter anerkannten oder rechtskräftig gegen ihn festgestellten Forderung ist zulässig, in allen anderen Fällen jedoch ausgeschlossen.

Für Kaufverträge und Mietverträge gleichermaßen gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 7.9 bis 7.10:

7.9 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt der Eingang/Gutschrift auf dem Konto von Doka. Im Zweifel wird die Zahlung auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet.

7.10 Rechnungen werden dem Kunden online zur Verfügung gestellt und können online eingesehen und heruntergeladen werden. Als Zugang der Rechnung gilt der Zeitpunkt, sobald diese vom Kunden unter gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden kann (z.B. Eingang der E-Mail). Sollte der Kunde Rechnungen in Papierform wünschen, behält sich Doka vor, ein Entgelt (z.B. Bearbeitungsgebühr) – sofern gesetzlich zulässig – zu verrechnen. Sofern E-Mail Rechnungen verschickt werden, erhalten Kunden diese an die angegebene E-Mail-Adresse.

8. Mietdauer, Sorgfaltspflichten des Mieters, Rückgabe der Mietsachen

8.1 Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat, soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Mietgegenstände das Lager des Vermieters verlassen und endet mit dem Tag der Rückgabe an das vertraglich vereinbarte Lager des Vermieters. Abhol- und Rückgabetag zählen jeweils als voller Miettag.

8.2 Werden Mietgegenstände zur Abholung an einem bestimmten Tag bestellt und trotz Bereitstellung nicht abgeholt, so wird die Miete spätestens vom dritten auf die vertragsgemäße Bereitstellung folgenden Tag an geschuldet, unabhängig vom Zeitpunkt der Abholung. Ist die Vormontage auf der Baustelle geschuldet, beginnt die Mietzeit für folgende Sonderschalungen: Selbstklettertechnik, Tunnelschalwägen, Liftsysteme, Verfahrwagen erst mit der Übergabe an den Mieter.

8.3 Die Verpflichtung zur Mietzinszahlung endet mit Rückgabe des Mietgegenstandes, frühestens jedoch mit dem Ende der vertraglich vereinbarten Mietdauer.

8.4 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass gemietete und anderweitig beschaffte Gegenstände gleicher Art nicht vermischt werden. Im anderen Fall trägt der Mieter die Beweislast, welche der vermischten Gegenstände Mietgegenstände und welche anderweitig beschafft sind. 

8.5 Der Mietpreis berücksichtigt den Verschleiß durch sachgerechte Nutzung. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich und sorgsam zu behandeln. Auf eine Pflichtverletzung des Mieters zurückzuführende Schäden hat der Mieter durch Übernahme der Reparaturkosten zu ersetzen. Unzulässig sind insbesondere Durchbrüche, Einschnitte oder Bohrungen in der Schalhaut von Rahmen- und Elementschalungen. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben unberührt. Wegen der erforderlichen Sach- und Fachkompetenz sind Reparaturen nur vom Vermieter durchzuführen. Der Reinigungszustand der Mietgegenstände bei Rückgabe muss den bei Auslieferung geltenden Qualitätskriterien des Vermieters entsprechen. Im anderen Fall hat der Mieter dem Vermieter die Kosten der Reinigung zu erstatten. Der Vermieter stellt dem Mieter die Qualitätskriterien auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.

8.6 Alle tragenden Teile, insbesondere Schalungsträger, dürfen nur nach den einschlägigen Belastungstabellen und statischen Werten belastet bzw. eingesetzt werden. Diese Tabellen und statischen Werte sind vom Mieter rechtzeitig vor dem Einsatz beim Vermieter anzufordern und eigenverantwortlich anzuwenden.

8.7 Aufbau- und Verwendungsanleitungen für die Mietgegenstände, in der jeweils gültigen Fassung, stellt der Vermieter dem Mieter auf Anfrage jederzeit kostenlos zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, solche Unterlagen bei der Zentrale des Vermieters, Frauenstraße 35, 82216 Maisach, (Telefon 08141 394-0) anzufordern oder unter www.doka.de herunterzuladen. Der Mieter ist verpflichtet, die Regelungen in den Aufbau- und Verwendungsanleitungen, die Gesetze über die Arbeitssicherheit in der jeweils gültigen Fassung und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu befolgen.

8.8 Der Mieter hat die Mietgegenstände am Verwendungsort laufend zu überwachen und schadhafte Teile auszusondern. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig gegen Diebstahl zu schützen. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, diesen unverzüglich schriftlich beim Vermieter und der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Dem Vermieter ist eine Kopie der polizeilichen Anzeige zu übersenden. 

8.9 Treten Schäden irgendwelcher Art an den Mietgegenständen oder im Zusammenhang mit den Mietgegenständen auf, hat der Mieter den Beweis zu führen, dass diese Schäden entstanden sind, obwohl die in Ziff. 10 und 11 niedergelegten Verpflichtungen beachtet wurden. 

8.10 Die Mietgegenstände dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzung der Mietgegenstände auf einer anderen als der im Mietvertrag benannten Baustelle bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter.

8.11 Pfändungsversuche an den Mietgegenständen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und gleichzeitig alle zum Schutz des Eigentums des Vermieters erforderlichen Schritte zu unternehmen. Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für erforderliche Maßnahmen zur Wahrung seiner Rechte an den Mietgegenständen.

8.12 Die Rücklieferung der Mietschalung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet zur vollzähligen Rückgabe der Mietgegenstände, im ursprünglichen technischen Zustand, ohne über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden, in gereinigtem und wieder einsatzfähigem Zustand, demontiert, nach Abmessung gebündelt, palettiert und/oder zum Entladen mit Stapler geeignet. Alle Mietgegenstände sind an das ausliefernde Lager oder ein Lager nach Angabe des Vermieters zurückzugeben. Nicht zurückgelieferte Mietgegenstände hat der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften und näherer Maßgabe der Regelungen in Ziff. 8.13 zu ersetzen. Im Zweifelsfall hat der Mieter die Vollständigkeit der zurückgegebenen Mietgegenstände nachzuweisen. 

8.13 Unbrauchbar gewordene oder verlorengegangene Mietgegenstände sind vom Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen. Der Mieter hat auch die Kosten für die Entsorgung unbrauchbarer Mietgegenstände zu tragen. Ergänzend gilt: Soweit beschädigt zurückgegebene Mietgegenstände nicht mehr repariert werden können (Totalschaden) oder wenn Mietgegenstände nicht zurückgegeben werden (Fehlmaterial), hat der Mieter den Neuwert der Mietgegenstände gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Mietpreisliste des Vermieters zu ersetzen, abzüglich eines Gebrauchtnachlasses für die Wertminderung in Höhe von 15 %. Die bis zum Zeit punkt entstandenen Ansprüche aus der Miete für den Vermieter bleiben unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jederzeit Auskunft darüber zu geben, wo sich die Mietgegenstände befinden und ihm jederzeit Zugang zu ihnen zu verschaffen.

9. Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt

Für Kaufverträge gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.7:

9.1 Doka liefert sämtliche Produkte nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Produkte bleiben solange Eigentum von Doka, bis der Kaufpreis zur Gänze bezahlt ist.

9.2 Im Übrigen geht das Eigentum mit vollständiger Bezahlung und Abholung der erworbenen Produkte bzw. Übergabe der Produkte an den Transporteur auf den Kunden über.

9.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung der gelieferten Produkte entstehende neue Sachen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Produkte erwirbt Doka Miteigentum an den dadurch entstehenden Sachen im Verhältnis des Werts der gelieferten Produkte zur neu entstehenden Sache.

9.4 Es ist dem Kunden untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte Dritten zum Pfand oder als Sicherungseigentum zu bestellen oder über diese in anderer Weise zugunsten Dritter zu verfügen. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Doka gestattet. Sämtliche Forderungen aus einer entgegen dieser Bestimmung oder allenfalls mit Zustimmung von Doka erfolgten Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte tritt der Kunde der Doka bereits jetzt zahlungshalber ab. Dies gilt entsprechend für neue Sachen, an denen Doka ein Miteigentum erwirbt. Der Kunde hat entsprechende Vermerke in seinen Büchern und Offene-Posten-Listen vorzunehmen und ist auf Verlangen von Doka verpflichtet, dieser Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben und seine Abnehmer von der Forderungsabtretung zu verständigen. Vom Kunden aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte realisierte Gewinne sind unverzüglich an Doka weiterzugeben.

9.5 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, das Eigentumsrecht von Doka geltend zu machen und Doka unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der Kunde hat Doka sämtliche Kosten, die Doka im Zusammenhang mit der Wahrung ihres Eigentumsrechts entstehen, zu ersetzen. Der Kunde hat Doka auf deren Verlangen alle zur Wahrung und Durchsetzung des Eigentumsrechtes notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

9.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind die unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte über Aufforderung unverzüglich an Doka zu retournieren. Soweit der Kunde dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt, ist Doka berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte abzuholen. Kosten und Gefahr des Transports der Produkte zu Doka trägt in jedem Fall der Kunde. Die Retournierung bzw. Abholung der Produkte gilt diesfalls nicht als Rücktritt vom Vertrag. Doka ist berechtigt, die wiedererlangten Produkte anderweitig zu veräußern und die Erträge mit seinen Ansprüchen, insbesondere mit Ansprüchen resultierend aus der Nichtzahlung durch den Kunden, gegen den Kunden zu verrechnen. Der Kunde ist von der beabsichtigten Weiterveräußerung und der Höhe des Kaufpreises zu verständigen und hat die Möglichkeit, Doka binnen vier Wochen andere Kunden namhaft zu machen.

9.7 Doka wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte sowie an ihre Stelle tretende Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Produkte, Sachen oder Forderungen obliegt Doka.

10. Dokumente, Geheimhaltung Know-how, Verbot Reverse Engineering, Download von Dokumenten

10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, von Doka zur Verfügung gestellte Dokumente (Anwenderinformation, Betriebsanleitung, Gebrauchsanleitung) für andere Zwecke als die im Vertrag oder im jeweiligen Dokument vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

10.2 Das in Dokumenten enthaltene Know-how wird dem Kunden nur für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dieses Know-how streng vertraulich zu behandeln und ist auch nicht berechtigt dies in irgendeiner Form für Zwecke des Reverse Engineering (Rückwärtsanalyse) zu verwenden. Der Kunde ist keinesfalls zum Reverse Engineering an den Produkten berechtigt.

10.3 Der Kunde ist für aus dem Download-Bereich heruntergeladene Dokumente (insbesondere Anwenderinformation oder dem Kunden verpflichtend zur Verfügung zu stellende Dokumente) selbst verantwortlich. Doka übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass sich der Kunde das für das jeweilige Produkt richtige Dokument in der richtigen Sprache herunterlädt.

11. Verzug

11.1 Ist der Kunde mit der Abholung der Produkte oder Bezahlung des Entgelts in Verzug, kann Doka unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

11.2 Ansonsten ist Kunde bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes zuzüglich 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde des Weiteren gemäß § 288 Abs. 5 BGB, zur Zahlung einer Pauschale in Höhe von EUR 40 verpflichtet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche, bleiben unberührt.

11.3 Für die Dauer des Verzuges des Kunden mit der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, von Verzugszinsen und/oder Spesen ist Doka zu keiner weiteren Lieferung / Bereitstellung von Produkten verpflichtet, es sei denn, der säumige Betrag ist nur geringfügig.

12. Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund

12.1 Die Vertragsparteien sind bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen, Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen) berechtigt, durch – zu Beweiszwecken schriftlich abzugebende -  Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

12.2 Doka kann überdies vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung des Vertrages ihr nicht nur vorübergehend unzumutbar ist.

Für Mietverträge gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 12.3:

12.3 Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Mieter die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird. In diesen Fällen kann der Vermieter die Rückgabe der Mietgegenstände fordern und ist berechtigt, die Mietgegenstände von der Baustelle abzuholen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Mieter. Nach Vertragskündigung ist dem Mieter eine Weiternutzung der Mietgegenstände nicht gestattet. Etwaige Rechte des Insolvenzverwalters bleiben unberührt.

13. Rückgabe der Produkte im Fall des Rücktritts

13.1 Bereits gelieferte Produkte sind bei Rücktritt vom Vertrag binnen 14 Tagen an Doka - soweit Doka am Rücktritt kein Verschulden trifft - auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzugeben. Soweit der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist Doka berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden abzuholen oder abholen zu lassen. 

13.2 Sind die zurückzugebenden Produkte von anderen nicht unterscheidbar, ist Doka berechtigt, ein Produkt ihrer Wahl auszuwählen. Der Kunde hält Doka in diesem Fall hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

14. Rügepflicht, Gewährleistung, Haftung, Irrtum

Für Kaufverträge gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 14.1 bis 14.7:

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Die Produkte gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder sonstiger Mängel, die bei einer unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn Doka nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Bei sonstigen Mängeln gelten die Produkte als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge Doka nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt.

14.2 Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen.

14.3 Bei Mängel kann Doka wählen, wie diese durch eine Nacherfüllung (Nachbesserung, Ersatzlieferung bzw Nachtrag des Fehlenden oder Austausch etc.) binnen einer angemessenen Frist behoben werden.

14.4 Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Doka oder ihrer Erfüllungsgehilfen, verjähren die Gewährleistungsrechte des Kunden binnen eines Jahres ab Lieferung.

14.5 Die Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Voraussetzung für eine Gewährleistungsverpflichtung von Doka ist, dass der Kunde die Mängelrüge fristgerecht und spezifiziert erhoben hat.

14.6 Durch Verhandlungen über Mängel oder Beanstandungen verzichtet Doka nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge verspätet erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde.

14.7 Doka haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich wie folgt:

  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Doka oder ihrer Erfüllungsgehilfen, oder aus der Verletzung einer etwaige von Doka abgegebenen Garantie, haftet Doka nach den gesetzlichen Vorgaben.
  • Im Übrigen haftet Doka nur für Schaden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, sofern es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Doka jedoch auf den Ersatz solcher Schäden begrenzt, die Doka bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder hätte kennen bzw. voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts typischerweise zu erwarten sind.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt zugunsten von Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Doka entsprechend.

Für Mietverträge gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 14.8 bis 14.12:

14.8 Die Mietgegenstände haben bei Auslieferung den zu diesem Zeitpunkt geltenden Qualitätskriterien des Vermieters zu entsprechen. Der Vermieter stellt dem Mieter die Qualitätskriterien auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.

14.9 Es obliegt allein dem Mieter, die für seine Zwecke geeigneten Mietgegenstände auszuwählen. Das Einsatzrisiko des Mietmaterials trägt der Mieter. Die gesetzliche Haftung des Vermieters bleibt unberührt.

14.10 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände entgegenzunehmen, sofern sie nicht wesentliche Mängel aufweisen. Der Mieter hat die Mietgegenstände nach Entgegennahme, sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gelten die Mietgegenstände als genehmigt. Ein bei Entgegennahme nicht erkennbarer Mangel ist nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Im anderen Fall gelten die Mietgegenstände trotz dieses Mangels als genehmigt. Es genügt in jedem Fall die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf die vorstehenden Vorschriften unter Ziffer 14.10 nicht berufen. Der Mieter trägt nach Entgegennahme die Beweislast hinsichtlich Mängeln an den Mietgegenständen, insbesondere für den Mangel an sich, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie die Rechtzeitigkeit der Mangelanzeige. Bei begründeten Beanstandungen ist der Vermieter zur Ersatzlieferung berechtigt. 24. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 

14.11 Ein Einsatz der Mietgegenstände unter Verwendung von eigenen Teilen des Mieters oder Teilen anderer Hersteller erfolgt allein auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für vom Mieter oder von Dritten angefertigte bzw. aufgestellte Montageanweisungen, Gefährdungsanalysen, sonstige sicherheitsrelevante Daten oder Angaben in einem Sigeko-Plan des Mieters. Unberührt hiervon bleiben die Rechte des Mieters wegen Mängeln der Mietgegenstände sowie die Haftung des Vermieters wie sie im Mietvertrag und in diesen Geschäftsbedingungen geregelt sind.

14.12 Der Mieter haftet für jede feuer-, wasser- und witterungsbedingte Beschädigung der Mietgegenstände, sowie für Diebstahl durch Dritte, es sei denn, dass er den hieraus resultierenden Schaden nicht zu vertreten hat.

Für Kaufverträge und Mietverträge gleichermaßen gilten die nachfolgende Regelung in Ziff. 14.13:

14.13 Doka gewährleistet keine durchgehende Verfügbarkeit des Online-Shops und weist darauf hin, dass die Leistungen des Online-Shops aus notwendigen Gründen eingeschränkt oder vorübergehend eingestellt werden können (z.B. Wartung, Sicherheits-, Kapazitäts-, Verbesserungsgründe).

15. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Ansprüchen gegenüber Doka gegen jene von Doka aufzurechnen, es sei denn, die Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

16. Salvatorische Klausel

Sollten, aus welchen Grund auch immer, eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines auf diesen basierenden Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt jene Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

17.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Doka und dem Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen des IPR bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung.

17.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Doka.

17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB ist München. Doka ist nach freier Entscheidung jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

18. Sonstiges

18.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Doka und dem Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen des IPR bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung.

18.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Doka.

18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB ist München. Doka ist nach freier Entscheidung jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

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Stand: März 2020